Berlin (FDI) – Wenn von der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China die Rede ist, so ist damit gemeint, dass Praktizierende willkürlich, d.h. ohne gesetzliche Grundlage verhaftet, in Polizeistationen, Gefängnissen, Arbeitslagern und Gehirnwäschezentren verhört, misshandelt und gefoltert werden, um sie damit zur Aufgabe ihres Glaubens zu bringen.
Sie sollen eine sogenannte Verzichtserklärung unterschreiben, wonach sie aufhören, die Falun Gong-Übungen zu praktizieren und die Bücher zu lesen. Weil sie Falun Gong-Praktizierende sind, riskieren sie, ihre Arbeitsstellen zu verlieren, oder dass in ihre Wohnungen eingebrochen wird und Gegenstände wie PCs, Drucker, sonstige moderne technische Geräte und Falun Gong-Bücher von Sicherheitskräften mitgenommen werden. Ihnen wird der Zugang zu Schulen, Hochschulen oder anderen Bildungsstätten verwehrt. Ihren Angehörigen wird mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht, oder sie werden gezwungen, sich von einem Falun Gong-Praktizierenden scheiden zu lassen. Häufig wird von Angehörigen auch Geld erpresst für medizinische Behandlungen, die durch Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam entstanden sind, oder für den Aufenthalt eines praktizierenden Angehörigen im Arbeitslager oder einer anderen Inhaftierungseinrichtung.
Todesfälle von Praktizierenden bei der Verfolgung von Falun Gong bedeutet, dass Praktizierende aufgrund ihrer Verletzungen, die sie durch Misshandlungen und Folterungen in Gefängnissen erlitten haben, sterben. Häufig werden sie vor ihrem Tod nach Hause entlassen, weil die Gefängnisbehörden keine Verantwortung für den Tod eines Praktizierenden übernehmen wollen. Da viele Praktizierende bei einer Verhaftung ihren Namen nicht sagen, damit ihre Angehörigen keine Schwierigkeiten bekommen, kann oft nicht nachvollzogen werden, wo genau sich ein verschwundener Praktizierender befindet.
Seit Verfolgungsbeginn im Juli 1999 wurden 3537 Todesfälle infolge Folter und Misshandlung dokumentiert, die tatsächliche Anzahl dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Von Januar bis Anfang Mai 2012 wurden 44 weitere Fälle bekannt. Hier exemplarisch zwei Fälle zu deren Verdeutlichung:
Frau Liu Deqing nach Folter und gewaltsamer Verabreichung von Medikamenten im Frauengefängnis der Provinz HeilongjiangFrau Dr. Liu Deqing, Ärztin am Gesundheitshospital Hailun, begann 1996 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Nach dem Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde sie zwei Mal zu Zwangsarbeit verurteilt. Sie wurde am 10. Dezember 2007 zum vierten Mal verhaftet und zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Am 23. Juli 2008 wurde sie in die Abteilung Nr. 9 des Frauengefängnisses Heilongjiang in Harbin gebracht. In der Haft zwangen die Wachen sie, auf einem kleinen Hocker zu sitzen, der auf einer Kachel stand, mit den Händen auf den Knien, und so lange in dieser Haltung zu verweilen. Wenn sie sich über die Grenzen, die von der Kachel bestimmt wurden, bewegte, wurde sie grausam geschlagen. Diese Haltung wurde „Zustand-Militärposten“ genannt.
Nach weiteren Folterungen und nachdem ihr gewaltsam Medikamente verabreicht wurden, färbte sich ihr Stuhlgang schwarz und ihr Bauch schwoll immer mehr an. Weil das Gefängnis die Verantwortung für ihren Zustand nicht übernehmen wollte, wurde sie am 1. Februar 2011 abends um 23.30 Uhr in die Stadt Hailun zurück gebracht. Sie wurde nicht mehr gesund und verstarb am 27. November 2011.
Herr Shi YanwuHerr Shi Yanwu, 40 Jahre alt, wurde am 28. Februar 2012 im Gefängnis von Shijiazhuang zu Tode gefoltert. Er wurde im März 2002 zusammen mit einem Mitpraktizierenden verhaftet, wobei Computer und andere persönliche Besitztümer im Wert von mehreren tausend Yuan beschlagnahmt wurden. Im Mai 2002 wurde er zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Haftzentrum wurde er unter anderem mit Gürteln und elektrischen Schlagstöcken brutal geschlagen, aufgehängt und mit Kochsalzlösungen zwangsernährt.
Seine Gefängnisstrafe wäre im März 2012 zu Ende gewesen. Am 27. Februar diesen Jahres erhielt seine Familie von der Gefängnisbehörde die Nachricht, dass er im Sterben liege. Am nächsten Tag, am 28. Februar, starb er, wobei die Gefängnisbehörde behauptete, er habe an hohem Blutdruck und einer Hirnstammblutung gelitten. Die Familie wurde gezwungen, einer sofortigen Einäscherung des Leichnams zuzustimmen. Als Entschädigung wurden Herrn Shis Familie 30.000 Yuan (ca. 3600 Euro) bezahlt.
Folgende 44 Todesfälle wurden im Zeitraum vom 02.01.2012 bis 03.05.2012 bekannt und veröffentlicht: